Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Celardor GmbH – People Lead Ausbildung

Stand: 20. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der offenen People Lead Ausbildung der Celardor GmbH (nachfolgend „Celardor“ genannt).

(2) Sie gelten sowohl für Anmeldungen durch Privatpersonen als auch für Anmeldungen durch Unternehmen und andere Organisationen.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Celardor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn Celardor in Kenntnis solcher Bedingungen die Anmeldung bestätigt oder Leistungen erbringt.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website von Celardor oder in Textform, beispielsweise per E-Mail.

(2) Mit der Anmeldung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags abgegeben.

(3) Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch Celardor in Textform zustande. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

(5) Vertragspartner von Celardor ist, wer die Anmeldung im eigenen Namen vornimmt (nachfolgend „Vertragspartner“). Meldet ein Unternehmen oder eine andere Organisation Personen zur Ausbildung an, wird nur das Unternehmen bzw. die Organisation Vertragspartner, nicht die angemeldeten Teilnehmenden. Der Vertragspartner stellt in diesem Fall sicher, dass die Teilnehmenden die sie betreffenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere §§ 10 und 11, einhalten.

§ 3 Leistungen und Durchführung

(1) Die People Lead Ausbildung umfasst sieben Präsenztage sowie drei begleitende, interaktive Live-Online-Austausche von jeweils zwei Stunden sowie 2 Stunden individuelles Mentoring.

(2) Inhalte, Termine, Veranstaltungsorte und Ausbildungsgebühren ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Ausbildungsbeschreibung.

(3) Celardor behält sich vor, einzelne Referierende aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und die wesentlichen Inhalte der Ausbildung nicht verändert werden.

(4) Celardor kann einen Termin oder Veranstaltungsort aus triftigem Grund, insbesondere bei Ausfall der Veranstaltungsstätte, ändern, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist; ein Veranstaltungsort wird dabei nur durch einen gleichwertigen Ort ersetzt. Unwesentliche Anpassungen einzelner Ausbildungsinhalte, die den Gesamtcharakter der Ausbildung nicht verändern, bleiben vorbehalten. Celardor informiert den Vertragspartner unverzüglich über Änderungen.

§ 4 Ausbildungsgebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Ausbildungsgebühr, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Ausbildungsgebühr als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angegeben.

(2) Die Ausbildungsgebühr ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch vor Ausbildungsbeginn, vollständig zu bezahlen.

(3) Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Nebenkosten sind nicht in der Ausbildungsgebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Die Teilnahme setzt den vollständigen Eingang der Ausbildungsgebühr vor Ausbildungsbeginn voraus. Liegt dieser nicht vor, kann Celardor die Teilnahme bis zum Zahlungseingang verweigern. Der Anspruch auf die Ausbildungsgebühr bleibt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen; die Nichtzahlung gilt nicht als Stornierung.

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag das gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Über ein bestehendes Widerrufsrecht werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert informiert. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.

(3) Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen gelten unbeschadet eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.

§ 6 Stornierung vor Ausbildungsbeginn

(1) Die Anmeldung ist nach Vertragsschluss verbindlich. Celardor räumt jedoch die Möglichkeit ein, die Teilnahme vor Ausbildungsbeginn zu den nachfolgenden Bedingungen zu stornieren.

(2) Bei einer Stornierung gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:

Zeitpunkt der Stornierung Stornierungsgebühr
Bis 10 Wochen vor Ausbildungsbeginn Kostenfrei
Weniger als 10 bis 6 Wochen vorher 25 % der Ausbildungsgebühr
Weniger als 6 bis 4 Wochen vorher 50 % der Ausbildungsgebühr
Weniger als 2 Wochen vorher 100 % der Ausbildungsgebühr

(3) Die Stornierung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei Celardor.

(4) Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Celardor kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Ausbildungsplatzes werden berücksichtigt.

(6) Bis zum Ausbildungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson vorgeschlagen werden. Ein Wechsel ist mit Zustimmung von Celardor und der Ersatzperson möglich. Celardor wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(7) Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Kündigung und Nichtteilnahme nach Ausbildungsbeginn

(1) Die Ausbildung ist als zusammenhängendes Qualifizierungsprogramm konzipiert.

(2) Für die Beendigung des Ausbildungsvertrags nach Ausbildungsbeginn gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

(4) Bei einer wirksamen Vertragsbeendigung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Können Teilnehmende einzelne Ausbildungstermine aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Nachholtermin, sofern sich ein solcher Anspruch nicht aus gesetzlichen Vorschriften oder einer gesonderten Vereinbarung ergibt.

(6) Celardor kann im Einzelfall eine Lösung anbieten, insbesondere die Teilnahme am entsprechenden Ausbildungstermin eines Folgejahrgangs, soweit Plätze verfügbar sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 8 Absage und Verschiebung durch Celardor

(1) Die Durchführung der Ausbildung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen voraus.

(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Celardor die Ausbildung bis spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

(3) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere dem krankheitsbedingten Ausfall einer nicht ersetzbaren Lehrperson oder höherer Gewalt, kann die Durchführung einzelner Ausbildungstermine beeinträchtigt sein. Celardor wird die Teilnehmenden unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen zumutbaren Ersatztermin anbieten.

(4) Können vereinbarte Ausbildungsleistungen nicht erbracht werden und kommt keine zumutbare Ersatzlösung zustande, richten sich die Rückerstattung der Ausbildungsgebühr und etwaige weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Teilnahme und Zertifizierung

(1) Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden das in der Ausbildungsbeschreibung vorgesehene Zertifikat.

(2) Voraussetzung für die Zertifikatserteilung ist die Erfüllung der dort beschriebenen Teilnahme- und gegebenenfalls Leistungsanforderungen.

(3) Fehlzeiten und Möglichkeiten, versäumte Ausbildungsleistungen nachzuholen, werden im Rahmen der Ausbildungsbeschreibung geregelt.

(4) Das Zertifikat stellt keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

§ 10 Ausbildungsunterlagen und Urheberrecht

(1) Die im Rahmen der Ausbildung bereitgestellten Unterlagen, Konzepte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(2) Die Teilnehmenden dürfen die Unterlagen für ihre persönliche Weiterbildung und die eigene berufliche Anwendung nutzen.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Vervielfältigung der Materialien für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Ausbildung lebt vom offenen Austausch, der Reflexion persönlicher Erfahrungen und der Arbeit mit Praxisbeispielen.

(2) Die Teilnehmenden verpflichten sich, vertrauliche Informationen über andere Teilnehmende, deren Unternehmen sowie besprochene Praxisfälle nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Ausbildung hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(4) Celardor verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 12 Haftung

(1) Celardor haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Celardor nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von Celardor für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Celardor.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Leipzig. Celardor ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Celardor GmbH

Dessauer Strasse 40

04129 Leipzig

Kontakt: mail@celardorcampus.com

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